kulinarisches


Kulinarisches

Kulinarisches
In den Städten gibt es gute Restaurants mit französischen und italienischen Gerichten, die aber durch die oft sehr scharfen Soßen einen algerischen Geschmack bekommen. Beliebte traditionelle Gerichte sind kuskus,Shakshuka, ein Gemüseeintopf mit Eiern, und Tajine, ein Eintopf mit Lammfleisch. Als Snack bekommt man an Imbissständen Brochetten gereicht, eine Art getoastetes Baguette mit unterschiedlichen Füllungen und scharfer Soße. Einheimische Gerichte richten sich oft nach dem Nahrungsmittelangebot und bestehen meist aus Lamm-Braten, Cous-Cous und einer Gemüsebeilage. Typische Getränke sind grüner Tee mit frischer Pfefferminze und starker süßer Kaffee. Von den algerischen Weinen sind besonders Rotweine wie Mascara und Medea sowie die gleichnamigen Roséweine zu empfehlen.


 

Sitten und Gebräuche
Wie in jedem arabischen Land sollte man nicht allzu freizügig gekleidet in der Öffentlichkeit erscheinen. Die fast schon sprichwörtliche orientalische Gastfreundschaft findet man auch in Algerien; eine Einladung ist jedoch in der Regel nur ernst zu nehmen, wenn sie dreimal ausgesprochen wird und dann ist eine Ablehnung eine schwere Beleidigung. Wird man in die Wohnung des Gastgebers eingeladen, sollte man diese nicht in Schuhen betreten. Wenn man nach orientalischer Sitte auf dem Boden sitzt, sollten die Fußsohlen nicht direkt ins Gesicht der anderen zeigen.


 

Souvenirs
Beliebte Mitbringsel sind Teppiche, Töpfer- und Korbarbeiten, Messing- und Kupferartikel sowie Schmuck. Auch Lederwaren und einheimische Bekleidung sind schöne Souvenirs.


 

Reisegut
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, Schmuck (echter Schmuck ist jedoch zu deklarieren) usw., können zollfrei eingeführt werden.Zu den persönlichen Gebrauchsgegenständen zählen auch:2 Fotoapparate mit Filmen,1 Schmalfilmkamera mit Filmen oder eine Videokamera mit Leerkassetten,1 Kofferradio,1 Tonbandgerät mit Bändern,1 Reiseschreibmaschine oder Laptop,1 tragbares Musikinstrument,Sport- und Campingausrüstung,kleinere Elektrogeräte für den Eigenbedarf (Rasierer, Fön u.Ä.),Kfz-Ersatzteile von geringem Wert.Alle Wertgegenstände müssen deklariert werden, manchmal muss auch eine Kaution gezahlt werden.Von über 17 Jahre alten Reisenden dürfen außerdem noch zollfrei mitgeführt werden:200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 400 g Tabak;1 Liter alkoholische Getränke;1/2 Liter Eau de Toilette und 50 g Parfüm in angebrochenen Flaschen.EINFUHRVERBOT: Die Mitnahme von Funkgeräten ist verboten (erforderlichenfalls sind sie aus dem Kfz auszubauen). Auch Ferngläser, Waffen, Gold und Schmuck und dürfen nicht eingeführt werden. Vorsicht ist auch bei Zeitschriften und Magazinen geboten, die das islamische Moralempfinden verletzen könnten.