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KulinarischesKulinarischesIn den Städten gibt es gute Restaurants mit französischen und
italienischen Gerichten, die aber durch die oft sehr scharfen Soßen
einen algerischen Geschmack bekommen. Beliebte traditionelle
Gerichte sind kuskus,Shakshuka, ein Gemüseeintopf mit Eiern, und
Tajine, ein Eintopf mit Lammfleisch. Als Snack bekommt man an
Imbissständen Brochetten gereicht, eine Art getoastetes Baguette
mit unterschiedlichen Füllungen und scharfer Soße. Einheimische
Gerichte richten sich oft nach dem Nahrungsmittelangebot und
bestehen meist aus Lamm-Braten, Cous-Cous und einer Gemüsebeilage.
Typische Getränke sind grüner Tee mit frischer Pfefferminze und
starker süßer Kaffee. Von den algerischen Weinen sind besonders
Rotweine wie Mascara und Medea sowie die gleichnamigen Roséweine zu
empfehlen.
Sitten und GebräucheWie in jedem arabischen Land sollte man nicht allzu freizügig
gekleidet in der Öffentlichkeit erscheinen. Die fast schon
sprichwörtliche orientalische Gastfreundschaft findet man auch in
Algerien; eine Einladung ist jedoch in der Regel nur ernst zu
nehmen, wenn sie dreimal ausgesprochen wird und dann ist eine
Ablehnung eine schwere Beleidigung. Wird man in die Wohnung des
Gastgebers eingeladen, sollte man diese nicht in Schuhen betreten.
Wenn man nach orientalischer Sitte auf dem Boden sitzt, sollten die
Fußsohlen nicht direkt ins Gesicht der anderen zeigen.
SouvenirsBeliebte Mitbringsel sind Teppiche, Töpfer- und Korbarbeiten,
Messing- und Kupferartikel sowie Schmuck. Auch Lederwaren und
einheimische Bekleidung sind schöne Souvenirs.
ReisegutGegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden
bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel,
Schmuck (echter Schmuck ist jedoch zu deklarieren) usw., können
zollfrei eingeführt werden.Zu den persönlichen
Gebrauchsgegenständen zählen auch:2 Fotoapparate mit Filmen,1
Schmalfilmkamera mit Filmen oder eine Videokamera mit
Leerkassetten,1 Kofferradio,1 Tonbandgerät mit Bändern,1
Reiseschreibmaschine oder Laptop,1 tragbares Musikinstrument,Sport-
und Campingausrüstung,kleinere Elektrogeräte für den Eigenbedarf
(Rasierer, Fön u.Ä.),Kfz-Ersatzteile von geringem Wert.Alle
Wertgegenstände müssen deklariert werden, manchmal muss auch eine
Kaution gezahlt werden.Von über 17 Jahre alten Reisenden dürfen
außerdem noch zollfrei mitgeführt werden:200 Zigaretten oder 50
Zigarren oder 400 g Tabak;1 Liter alkoholische Getränke;1/2 Liter
Eau de Toilette und 50 g Parfüm in angebrochenen
Flaschen.EINFUHRVERBOT: Die Mitnahme von Funkgeräten ist verboten
(erforderlichenfalls sind sie aus dem Kfz auszubauen). Auch
Ferngläser, Waffen, Gold und Schmuck und dürfen nicht eingeführt
werden. Vorsicht ist auch bei Zeitschriften und Magazinen geboten,
die das islamische Moralempfinden verletzen könnten.
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